Erbauseinandersetzungen ohne Frist möglich
Erbauseinandersetzungen, die erst längere Zeit nach dem Erbfall stattfinden, können den Übergang von erbschaftsteuerlichen Vermögensbegünstigungen begründen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Steuerlicher Hintergrund: Geht im Rahmen