Die Neuregelung der Erbschaftssteuer kostet ein mittelgroßes Familienunternehmen etliche Millionen Euro mehr. Zu diesem Ergebnis kommt das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer Musterrechnung.
Das ZEW hat die neue Erbschaftsteuer für ein Familienunternehmen durchgerechnet. Beispielhaft wurde ein Musterunternehmen mit 103 Mio. Euro erbschaftsteuerlichem Unternehmenswert angenommen. Gegenüber der aktuellen Erbschaftsteuerregelung würde die Übertragung 142% mehr kosten. Statt 7,7 Mio. Euro Erbschaftsteuer würden auf Basis des aktuellen Kabinettsentwurfs vom 6. Juli gut 18,7 Mio. Euro anfallen – das sind satte 11 Mio. Euro mehr.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Laufe der politischen Verhandlungen schon etliche Nachbesserungen im Sinne der Unternehmer vorgenommen wurden. Laut dem ersten Eckpunktepapier hätte das Musterunternehmen eine Erbschaftsteuer in Höhe von 34,6 Mio. Euro zahlen müssen, so das ZEW. Der Umfang der Nachbesserungen ist beträchtlich (vgl. Tabelle).
ErbschaftsteuerbelastungVerbesserungen im Überblick |
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Eckpunktepapier | 34,6 Mio. Euro |
Referentenentwurf | 25,2 Mio. Euro |
Aktueller Kabinettsentwurf | 18,6 Mio. Euro |
Musterunternehmen mit 103 Mio. Euro Unternehmenswert | Quelle: ZEW |
Die Nachbesserungen im Sinne der Unternehmen sind gewaltig. Allerdings besteht für den deutschen Mittelstand weiter ein gravierender Wettbewerbsnachteil. Schließlich fallen in sechs europäischen Ländern (Österreich, Schweiz/Zürich, Tschechien, Luxemburg, Polen, Slowakei) gar keine Erbschaftsteuern an. In Italien, Großbritannien, Irland und den Niederlanden liegen sie deutlich niedriger.
Fazit: Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird es vielleicht noch einige Verbesserungen geben. Große Sprünge sind aber nicht mehr zu erwarten.