Erbschaftsteuer: Unternehmern droht Zeitdruck und höhere Belastung
In der Bundesregierung rechnet man mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer im Herbst 2025. Die bisherige Regelung wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verworfen. Unternehmern bleiben dann ein, maximal zwei Jahre, um ihr Unternehmen nach der bisherigen Regelung ggf. schenkungsteuerfrei zu übergeben. Die Politik muss handeln – doch die Rahmenbedingungen werden sich verschlechtern. Jetzt ist Eile geboten.
In der Bundesregierung geht man davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2025 sein Urteil zur Erbschaftsteuer verkündet. Die bisherige – vermögenschonende – Regelung wird voraussichtlich verworfen. Unternehmern bleiben dann ein, höchstens zwei Jahre, um ihr Unternehmen zu übergeben.
In dieser Übergangszeit ist die Politik gefordert. Klar ist: Die Rahmenbedingungen