Erfolgt die Außenprüfung künftig automatisch?
Ein neues Gesetz soll künftig die Außenprüfung vereinfachen und vor allem beschleunigen. Denn derzeit finden viele Außenprüfungen erst Jahre nach Ablauf der Steuerjahre statt. Das soll künftig anders werden. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, sollen die Außenprüfer Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen.
Steuerpflichtige müssen - so die Idee - eine einheitliche digitale Schnittstelle mit Datensatzbeschreibung für den Export einrichten. Das Ziel dieser Maßnahme ist, die Arbeit des Finanzamtes künftig zu vereinfachen und eine einheitliche Datenübertragung zu ermöglichen. Die Prüfung der aufbewahrungspflichtigen und steuerrelevanten Daten kann so automatisch erfolgen. Ein Vorteil für Unternehmen wäre, dass es eine zeitnahe Rechtssicherheit durch die Einführung eines bindenden Teilabschlusses geben soll.