Ermäßigter Mehrwertsteuersatz fürs Spa?
Können Hotels den verminderten Mehrwertsteuersatz für die Beherbergung nun auch für Extraleistungen wie Frühstück und Spa anwenden? In dieser Frage ist sich der BFH nicht sicher - und wartet auf die Vorgabe des EuGH. Für Hoteliers geht damit ein Risiko einher.
Hoteliers können derzeit entscheiden. Sie können einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Dieser erlaubt