Es bleibt genug Zeit
- Es bleibt alles beim Alten, weil das geltende Recht verfassungsgemäß ist. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig – und Altfälle müssen rückabgewickelt werden. Auch das hat nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit.
- Der wahrscheinlichste Ausgang: Dem Gesetzgeber werden Nachbesserungen vorgeschrieben, für die er dann zwei bis drei Jahre Zeit hat.
Fazit: Die absehbare Neufassung des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts dürfte die außerordentlichen Vorteile des geltenden Rechts für Unternehmer so nicht mehr fortführen. Deshalb sollten Sie jetzt regeln, was in Sachen Unternehmensübergabe geregelt werden kann („vorweggenommene Erbfolge“).