Der Schweizer Bundesrat hat den Fahrplan zum internationalen Steuerdatenaustausch festgelegt. Schweizer Finanzinstitute sollen 2017 mit der Erhebung von Kontodaten ausländischer Steuerpflichtiger beginnen können. Ein erster Datenaustausch soll dann 2018 erfolgen.
Damit würden Daten rückwirkend bis 2013 übermittelt werden können. Dies ist jedenfalls laut früheren Auskünften des Bundesfinanzministeriums der bisherige internationale Verhandlungsstand. Eine erste Gruppe von über 40 Staaten, die so genannten „early adopters“ – darunter auch Deutschland –, hat angekündigt, bereits 2016 mit der Erhebung von Daten zu beginnen und diese erstmals 2017 auszutauschen.
Die Eckpunkte aus Schweizer Sicht: Mit der EU soll über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs verhandelt werden.
Mit den USA soll über die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) über ein Abkommen nach dem Modell 1 verhandelt werden. Damit würden Daten zwischen den zuständigen Behörden automatisch ausgetauscht.
Mit weiteren ausgewählten Ländern wird über den automatischen Informationsaustausch verhandelt. Zunächst sollen es Staaten sein, zu denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen.
Fazit: Richten Sie sich auf einen nahezu weltweiten automatischen Informationsaustausch ein.