Fahrtenbuch nur ganzjährig
Bei der privaten Nutzung von Dienstwagen lauert eine Steuerfalle.
Bei der Entscheidung zwischen Fahrtenbuch und der 1%-Regelung ist Vorsicht geboten. Sie sollten die Berechnungsmethode der Besteuerung ihrer privaten Dienstwagen-Nutzung von der 1%-Regelung zu der Fahrtenbuchmethode nicht inmitten eines Jahres vornehmen. In einem vom BFH entschiedenen Fall wurde das Fahrtenbuch ab Mitte des Jahres geführt. Das Finanzamt hat dennoch das gesamte Jahr nach der 1%-Regelung bewertet und eine Arbeitslohnsteigerung um 3.600 Euro berechnet. Zu Recht, urteilte das Gericht.