Finanzamt akzeptiert jetzt digitale Rechnungsbelege
Die wesentliche Neuerung: Belege dürfen nun auch digital vorliegen und digitalisiert sein. Der Aktenordner als Belegsammler hat also ausgedient. Die Anforderungen, die an digitale oder digitalisierte Bewirtungsbelege und Abrechnungen zu stellen sind, bleiben aber im Wesentlichen die gleichen.