Finanzamt kann Umsatz einer Internet-Domain pfänden
Vor einer Pfändung durch das Finanzamt ist auch der Umsatz über eine Internet-Domain nicht sicher. Allerdings muss der zu pfändende Wert höher sein als die Vollstreckungskosten, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 20.06.2017, Az. VII R 27/15). Er bestätigte im Grundsatz damit das Finanzgericht Münster (Urteil vom 16. 9, 2015, Az. 7 K 781/14 AO).
In dem Fall hatte sich das Finanzamt das Zugriffsrecht auf die Ansprüche des Unternehmers aus einem Domainvertrag gesichert. Die Pfändung erfolgte bei der Registrierungsstelle, die Internet-Domains verwaltet. Gegenstand der Pfändung war nicht die Internet-Domain als solche, sondern die pfändbaren Vermögensrechte aus einem Domainvertrag.
Fazit: Je kleiner die Beträge, um die es geht, umso konsequenter treibt der Fiskus sie ein.