Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1244
BFH lässt keine Ausnahme zu

Firmenwagennutzung durch den Unternehmer erhöht den Betriebsgewinn

Wenn der Unternehmer selbst den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzt, erhöht das pauschal den Betriebsgewinn. Der BFH lässt keine Ausnahme vom 0,03%-Zuschlag zu.

Wird der Firmenwagen vom Unternehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt, erhöht das den betrieblichen Gewinn! Denn die Gesetzeslage zur Besteuerung eines Firmenwagens ist für Arbeitnehmer und Unternehmer nicht vergleichbar. Unternehmer haben anders als Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, eine Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb an weniger als 15 Tagen im Monat nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Sie können somit nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnzuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb(sstätte) reduzieren.

Die Berechnung der Gewinnerhöhung ist eine kleine Wissenschaft für sich. Sie kann im Jahr aber durchaus einige Hundert Euro betragen. Die Entfernungspauschale berechnet sich aus Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Betrieb mal 30 Cent pro Kilometer mal Arbeitstage. Das gilt ausnahmslos und ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der monatlichen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

Fazit:

Der BFH hält es für nicht verfassungswidrig, wenn er für Unternehmer keine Ausnahme vom 0,03%-Zuschlag zulässt.


Urteil:

BFH-Urteil VIII R 14/15.

Hinweis:

Berechnungsbeispiel mit der 1 %-Methode

Vorgaben:

  • Mehr als 50% betriebliche Nutzung eines Betriebs-Pkw
  • kein Fahrtenbuch
  • Fahrtstrecke von der Wohnung zur Betriebsstätte 15 km
  • Unternehmer nutzt Fahrzeug für Betriebsfahrten und zusätzlich für Fahrten Wohnung

Betrieb:

  • Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 50.000 EUR
  • alle Kfz-Kosten werden im Betrieb als gewinnmindernde Betriebsausgaben verbucht
  • der Unternehmer fährt an 120 Tagen im Jahr, also 10 Tage im Monat, mit dem PKW von zu Hause zum Betrieb

 

Gewinnerhöhung:

(Privatentnahme) wegen Privatfahrten, 1% -Regelung:
1% von 50.000 EUR Bruttolistenpreis x 12 Monate = 6.000 EUR

Fahrten von der Wohnung zum Betrieb:

Die Gewinnerhöhung ist nach der gesetzlichen Vorgabe so zu errechnen, dass von einem
Betrag A (0,03 % des Bruttolistenpreises x einfache Entfernung von der Wohnung zum Betrieb x 12 Monate für ein volles Jahr)
ein Betrag B abgezogen wird, den ein Arbeitnehmer für seine Fahrten von der Wohnung zur Arbeit absetzen darf (sog. Entfernungspauschale, gesamte Fahrten im Jahr x Entfernungskilometer einfach x 0,30 EUR pro Kilometer)

  • Betrag A laut gesetzlicher Regelung:

0,03 % vom Bruttolistenpreis von 50.000 EUR x einfache Entfernung von 15 km x 12 Monate = 2.700 €

  • Betrag B (Entfernungspauschale):

Einfache Fahrt 15 km x 0,30 EUR x 120 Tage = 540 EUR

Gewinnerhöhung wegen Fahrten von der Wohnung zum Betrieb:
Betrag A (2.700 EUR) minus Betrag B (540 EUR) = 2.160 €

Typisierende Annahme des Gerichts
Betrag A (0,03 %) beruht auf der typisierenden Annahme des Gesetzgebers, dass der Unternehmer an 15 Tagen im Monat mit dem PKW zum Betrieb fährt. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer wie in unserem Beispielsfall an weniger als 15 Tagen monatlich mit dem PKW zum Betrieb fährt.

Die Klägerin wollte erreichen, dass der Betrag A auf Basis der tatsächlich mit dem PKW zum Betrieb gemachten Fahrten berechnet wird.
Dazu teilte sie die 0,03 % durch die typisierten 15 Arbeitstage und multiplizierte sie mit der tatsächlich unter 15 Fahrten liegenden Zahl der monatlichen Fahrten von der Wohnung zum Betrieb des Unternehmers.
Dadurch wäre Betrag A, und damit die zu versteuernde Gewinnerhöhung, wegen der Fahrten Wohnung-Betrieb niedriger ausgefallen.

Konkrete Beispielrechnung zum Klagefall
Berechnung Betrag A im Beispielsfall nach Auffassung der Klägerin:
0,03% vom Bruttolistenpreis von 50.000 EUR, geteilt durch die vom Gesetzgeber typisierten 15 Arbeitstage, multipliziert mit den tatsächlichen 10 Fahrttagen pro Monat von der Wohnung zum Betrieb x 15 km einfache Entfernung x 12 Monate = 1.800 €

Fazit:

Demnach wäre Betrag A, und damit auch die Gewinnerhöhung, um 900 EUR niedriger ausgefallen als nach der vom Gesetzgeber für 15 Tage pro Monat typisierten Berechnung.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang