Freibeträge bei Enkeln
Die erbschaftssteuerlichen Freibeträge bei Enkeln unterscheiden sich von denen bei den Kindern. Die bei Enkeln liegt um die Hälfte tiefer.
Der erbschaftsteuerliche Freibetrag liegt für Kinder deutlich höher als für Enkel. Während Kinder gegenüber ihren Eltern derzeit einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 € haben, liegt der Freibetrag für Enkel (mit noch lebenden Eltern) in Höhe von 200.000 € deutlich d...