Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2526
Option zur Regelbesteuerung

Fünf-Jahresfrist ist bindend

Ob zu Beginn der Selbstständigkeit Steuern nach den Regeln für Kleinunternehmer zu zahlen sind, entscheidet der Steuerpflichtige. Kern der Regelung ist, dass der Unternehmer dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt und diese auch nicht an das Finanzamt zahlt. Im Gegenzug ist es dann allerdings nicht möglich, die Vorsteuer abzuziehen. Bleibt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu wählen?

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet" - oder auch nur fünf Jahre... Denn um Missbrauch durch den häufigen Wechsel der Besteuerungsform zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine fünfjährige Bindungsdauer festgelegt. Kleinunternehmer können dabei wählen, ob sie die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen. Diese Entscheidung ist dann aber für fünf Jahre bindend. 

Konkret: Wer für das Jahr 2016 zur Regelbesteuerung optiert, ist bis einschließlich daran 2020 gebunden. Er kann dann frühestens für 2021 wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren – vorausgesetzt, sein Umsatz im Jahr 2020 lag unter der Grenze von 22.000 Euro.

Wechsel nach Ablauf der Bindungsfrist

Ein vor dem Finanzgericht (FG) Münster entschiedener Fall gibt jetzt Orientierung, was nach der fünfjährigen Bindungsfrist passiert. Ein Unternehmer staunte jedenfalls nicht schlecht, als ihm das Finanzamt mitteilte, durch die Nichtnutzung der Wechseloption im fünften Jahr seiner Selbstständigkeit, habe eine neuerliche Bindung von fünf Jahren für die Regelbesteuerung begonnen. Ein Wechsel in Kleinunternehmerregelung sei in der neuen Bindungsfrist nicht möglich. Die Behörde forderte den  Unternehmer auf 1.247,03 Euro Umsatzsteuer zu zahlen. Dagegen klagte der Unternehmer - mit Erfolg. Das FG war nämlich komplett anderer Meinung und bestätigte, dass nach Ablauf der ersten Bindungsfrist ein Wechsel jedes Jahr möglich ist.

Fazit: Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit die bisherige Option zur Besteuerung zu widerrufen und die andere Besteuerungs-Regelung zu wählen.

Urteil: FG Münster vom 7.11.2019, Az.: 5 K 1768/19 U

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang