Fünf-Jahresfrist ist bindend
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet" - oder auch nur fünf Jahre... Denn um Missbrauch durch den häufigen Wechsel der Besteuerungsform zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine fünfjährige Bindungsdauer festgelegt. Kleinunternehmer können dabei wählen, ob sie die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen. Diese Entscheidung ist dann aber für fünf Jahre bindend.
Konkret: Wer für das Jahr 2016 zur Regelbesteuerung optiert, ist bis einschließlich daran 2020 gebunden. Er kann dann frühestens für 2021 wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren – vorausgesetzt, sein Umsatz im Jahr 2020 lag unter der Grenze von 22.000 Euro.
Wechsel nach Ablauf der Bindungsfrist
Fazit: Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit die bisherige Option zur Besteuerung zu widerrufen und die andere Besteuerungs-Regelung zu wählen.
Urteil: FG Münster vom 7.11.2019, Az.: 5 K 1768/19 U