Gefälschte E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern im Umlauf
Vorsicht vor gefälschten E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Seit vergangener Woche gibt es dazu vermehrt Beschwerden. Die betrügerischen Forderungen sind täuschend echt gestaltet. Besonders irreführend ist die Verwendung der echten Adresse und E-Mail-Adresse des Bundeszentralamts für Steuern. Öffnen Sie keine Anhänge solcher E-Mails und klicken Sie nicht auf eingefügte Links.
Die Betrugsversuche erfolgen sowohl per E-Mail als auch per klassischer Post. Die Absender-Adresse der E-Mails lautet z. B. „info@bzst-zahlungsfrist.com“. Inhaltlich gibt es verschiedene Varianten: Unternehmen werden aufgefordert, angeblich versäumte Offenlegungspflichten nachzuholen. Das betrifft z. T. sogar Unternehmen, die gar keiner Offenlegungspflicht unterliegen. In anderen Fällen geht es um einen angeblichen Verspätungszuschlag für die Steuererklärung 2023.
Wie Sie die Fälschung erkennen
Es gibt einfache Möglichkeiten, wie Sie sich absichern. Checken Sie die Telefonnummer. Die beginnt in den gefälschten Schreiben nicht mit der richtigen Bonner Vorwahl (0228), sondern mit der falschen Kölner Vorwahl (0221). Auch die restliche Telefonnummer ist nicht korrekt.
Weitere Hinweise auf eine Fälschung: Die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens ist nicht angegeben, die Anrede nur unpersönlich („Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“). Hinter der Zahlungs-IBAN steht ein spanisches Konto.
Fazit: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, die mit der Masche konfrontiert sein könnten. Prüfen Sie mögliche Schreiben besser doppelt.
Hinweis: Das Bundeszentralamt für Steuern klärt auf ihrer Hompage auf, auch über andere Betrugsmaschen, die gerade kursieren: https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025_Kurzmeldungen/20250423_betrugsversuch.html