Gegenwert gefordert
Teilwertabschreibungen für Substanzverminderung setzen Anschaffungskosten voraus. Gewinne aus kostenlos eingebrachten Anlagen sind deshalb voll zu verteuern.
Bringen Sie neue Werte nur gegen Entgelt oder Einräumung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft ein. Sonst schneiden Sie sich steuerlich ins eigene Fleisch. Ein vor dem BFH verhandelter Fall macht das deutlich: Ein Unternehmer brachte eine Kiesgrube in die Firma ein. Die Firma selbst musste dafür keine materielle Gegenleistung erbringen. Der Unternehmer erhielt weder eine Zahlung noch zusätzliche Gesellschafteranteile. Die Folge: Die Gesellschaft muss jetzt die Einnahmen aus der Kiesgrube voll versteuern. Doch den Verlust, der sich aus der Substanzverringerung ergibt – die Kiesgrube wird durch Abbau immer weniger wert – kann sie nicht ertragsmindernd geltend machen. So entschied der BFH (Urteil vom 4.2.2016, Az. IV R 46/12).
Fazit: Achten Sie darauf, frische Unternehmenswerte wie Grundstücke nur gegen eine materielle Gegenleistung in Ihre Firma einzubringen.