Geschäftsbeginn entscheidet über Steuerabzug
Ein Restaurantinhaber übernahm einen alten Imbiss und - oh Schreck - sah sich gezwungen, erstmal gründlich zu renovieren. Die Kosten wollte er von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt stellte sich quer.
Ein Gewerbebetrieb liegt erst ab der Betriebseröffnung vor. Über diesen Grundsatz stolperte ein Restaurantbetreiber. Er übernahm einen Imbiss, musste ihn aber renovieren und eröffnete daher erst einen Monat später. Für die Renovierung des Geschäfts fielen