Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde
Die Gewerbesteuerpflicht setzt keine Mindestbestehensdauer des Gewerbebetriebs voraus. Eine Personengesellschaft kann daher bereits dann der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, wenn sie z.B. im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung nur für eine logische Sekunde die Voraussetzungen für einen mitunternehmerischen Gewerbebetrieb erfüllt, so der Bundesfinanzhof.
Fazit: Auch wenn ein Betrieb nur für eine juristische Sekunde besteht, ist er gewerbesteuerpflichtig.
Urteil: BFH, IV R 30/19