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Bundesfinanzhof zur Mindestbestehensdauer

Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde

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Gewerbebetriebe müssen auch die Gewerbesteuer entrichten. Gilt das aber auch, wenn der Betrieb nur sehr kurz, z.B. im Zuge einer Umstrukturierung, für eine sogenannte logische Sekunde bestand? Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied jüngst dazu.

Die Gewerbesteuerpflicht setzt keine Mindestbestehensdauer des Gewerbebetriebs voraus. Eine Personengesellschaft kann daher bereits dann der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, wenn sie z.B. im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung nur für eine logische Sekunde die Voraussetzungen für einen mitunternehmerischen Gewerbebetrieb erfüllt, so der Bundesfinanzhof.

Fazit: Auch wenn ein Betrieb nur für eine juristische Sekunde besteht, ist er gewerbesteuerpflichtig.

Urteil: BFH, IV R 30/19

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