Gewinnminderung bei Vorsorgezusagen
Eine GmbH erteilte ihren Arbeitnehmern Vorsorgezusagen, die einer fondsgebundenen Versicherung glichen. Etwaige Garantieleistungen waren dabei keine vorgesehen. Diese pensionsbezogenen Vorsorgezusagen dürfen in der Steuerbilanz bedingt gewinnmindernd geführt werden.
Pensionsbezogene Versorgungszusagen, ähnlich einer fondsgebundenen Versicherung ohne Garantieleistung, dürfen in der Steuerbilanz als gewinnmindernde Pensionsrückstellungen geführt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Fall: Sowohl Arbeitnehmer