Gewinnschätzung: Vorgaben für die Finanzbehörden
Das Finanzamt und die Finanzgerichte müssen bei Schätzungen strenge Regeln beachten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Obwohl sie bei der Wahl der Methoden grundsätzlich frei sind, gilt bei der Ermessensausübung: Genauigkeit vor Ungenauigkeit.
Das Finanzamt (FA) und die Finanzgerichte (FG) müssen sich bei Hinzuschätzungen an bestimmte Grundsätze halten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH)