Grundstücksunternehmen: Nebentätigkeiten kosten Steuervorteil
Grundstücksunternehmen müssen strikt auf Immobilien setzen, um die Gewerbesteuerbefreiung zu nutzen. Der Bundesfinanzhof bestätigt: Schon zwei Oldtimer im Anlagevermögen können den Steuervorteil kosten. Selbst unentgeltliche Nebentätigkeiten führen zum Ausschluss der erweiterten Kürzung.
Grundstücksunternehmen, die die Gewerbesteuerbefreiung nutzen wollen, müssen sich auf Immobilien beschränken. Mit diesem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisher schon gefahrene strenge Linie. Denn sobald andere Wirtschaftsgüter – und seien es nur zwei Oldtimer – im Anlagevermögen auftauchen, liegt eine schädliche Tätigkeit vor.
Nebentätigkeiten kosten Steuervorteil
Sie wissen: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung