Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
977
BFH kennt keine Gnade für kranke Steuerzahler

Hohe Steuer-Hürden für alternative Behandlungen

Es wird zwar viel über Krankheitsprävention geredet. Und auch der Staat ruft zu einer gesunden Lebensweise auf. Doch auf den Kosten bleibt der Steuerzahler schnell sitzen. Um sie bei der Einkommensteuer absetzen zu können, hat der Fiskus hohe Hürden errichtet. Daran rüttelt auch das oberste Finanzgericht nicht.

Der Bundesfinanzhof macht es schwer, spezielle Behandlungskosten abzusetzen. Er hat jetzt umfangreiche Nachweispflichten festgeschrieben. Sie gelten immer dann, wenn die Krankenkasse, die Kosten nicht übernimmt. Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie muss die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nachgewiesen werden.

Das gilt auch in Härtefällen. Etwa dann, wenn der Steuerzahler oder sein Ehegatte tödlich erkrankt ist, nur noch eine sehr begrenzte Lebenserwartung hat und sich deshalb für eine wissenschaftlich nicht aberkannte Behandlungsmethode als letzten Strohhalm entscheidet.

Außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit können bei der ESt angesetzt werden

Grundsätzlich ist es möglich, entsprechende Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der ESt abzusetzen. Es geht dabei um Krankheitskosten, die von dritter Seite, z.B. der Krankenkasse oder Krankenversicherung, nicht erstattet werden. Der Steuerzahler muss sich dabei bereits einen Eigenanteil zurechnen lassen. Dieser hängt von der Höhe des Einkommens und vom Familienstand ab.

Fazit:

Ein hartes Urteil für Betroffene.

Urteil: BFH Az. VI B 120/17

Hinweis:

Die Nachweispflichten müssen in allen noch nicht abgeschlossenen Einkommensteuerfällen, und damit auch rückwirkend für noch nicht abgeschlossene Steuerjahre vor 2011, beachtet werden.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang