Im Notfall lässt sich die Erbschafsteuer zinslos stunden
Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei der Erbschaftsteuer nur mit 90% ihres Wertes angesetzt. Sie profitieren vom sog. „Befreiungsabschlag" (nach §13d Erbschaftsteuergesetz). Das gab die Bundesregierung jetzt auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bekannt.
Zudem kann die Steuer über zehn Jahre gestundet werden. Bei Erwerben von Todes wegen sogar zinslos. Voraussetzung für die Stundung ist, dass der Erwerber sonst das Objekt veräußern müsste, weil er die Steuer nicht anderweitig finanzieren kann. Grundlage ist §28, 3 ErbStG.
Fazit:
Immobilien sind und bleiben bei der Steuer ein wenig privilegiert.