Gestalten und trotzdem ruhiger schlafen
Eine Oase im Unsicherheitsdschungel des Steuerrechts kann es sein, wenn sich das zuständige Finanzamt festgelegt hat. Denn dann können Steuerzahler auf diese Festlegung vertrauen. Der Sachverhalt fliegt einem nicht in der nächsten Betriebsprüfung wieder um die Ohren. Die Hürden sind hoch, aber auch machbar.