Abfindung: Steuervorteil auch für Sprinterklausel
Lange Fristen bei einvernehmlich abgeschlossenen Auflösungsverträgen sind in den Betrieben nicht sonderlich beliebt. Ist die Trennung ausgehandelt, dann soll es auch schnell gehen. Arbeitgeber setzen zusätzlich auch noch auf die sogenannte Sprinterklausel. Die funktioniert aber nur, wenn das Finanzamt mitspielt.