BFH verlängert Frist für Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zahlung des Umsatzsteuervorabzugs wird normalerweise bis zum 10. Januar eines Jahres für das vorangehende Jahr fällig. Solange kann der Betrag auch für die Gewinn- und Verlustrechnung in Anschlag gebracht werden. Was aber, wenn wegen eines Wochenendes der letzte mögliche Tag der 12. Januar ist? Die Finanzverwaltung wollte einer Unternehmerin daraus einen Strick drehen.