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Steuern
  • FUCHS-Briefe

Sanierung steuerfrei

Schäden an Immobilien sind keine ao. Belastung. Sie sind deshalb steuerlich nicht anzuerkennen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Unternehmen: Neue Meldepflichten

Die geplanten Meldepflichten von Steuergestaltungen könnten umfangreich werden. Der DIHK gibt ersten Aufschluss in der jüngsten Ausgabe von „Steuern/Finanzen/Mittelstand". Sie können sie kostenlos unter https://tinyurl.com/y7pepra7 abrufen.
  • FUCHS-Briefe
  • Genaues Lieferdatum muss nicht sein

Vereinfachung beim Vorsteuerabzug

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Dann ist der Vorsteuerabzug durch das Finanzamt zu bewilligen.
  • FUCHS-Briefe
  • Kinderfreibetrag bei Erstausbildung in Schritten

So ist Ausbildung (Kinder)geld wert

Kindergeld oder Kinderfreibetrag gibt es nur für eine Erstausbildung. Der Bundesfinanzhof hat aber geklärt, wann mehrere Ausbildungsabschnitte als eine gemeinsame Erstausbildung gelten.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Entlastungen für Unternehmen noch offen

Entlastungen (erst) später

Die Bundesregierung arbeitet an Abgaben- und Steuersenkungen. Nach den bisherigen Berechnungen werden Familien entlastet, Unternehmen müssen mehr bezahlen. Allerdings sind zusätzliche Entlastungen für Betriebe noch nicht ausformuliert.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Steuern: Post aus der Schweiz

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Steuervorbescheide an 41 Partnerstaaten des spontanen Informationsaustausches (SIA) übermittelt. Betroffen sind Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Daten nun aufbereiten und in den nächsten Monaten ggf. einzelnen Finanzämtern mitteilen. Sind Sie betroffen, haben Sie keine Möglichkeit zur Selbstanzeige mehr.
  • Körperschaftsteuererklärung

Steuern: Abgabe später und auf Papier

Sie müssen die Körperschaftssteuererklärung für 2017 erst bis zum 31. August 2018 abgeben. Bisher war der 31. Mai vorgesehen. Außerdem haben Sie die Wahl zwischen einer elektronischen Steuererklärung und einer auf Papier. Der Grund: Das erforderliche Programmmodul des Fiskus wird voraussichtlich erst Ende Juli bereit stehen.
  • FUCHS-Briefe
  • Zwölf Jahre Laufzeit und 62 Jahre Mindestalter

Auszahlungen von Lebensversicherungen können steuerfrei sein

Auszahlungen von Lebensversicherungen sind nach dem Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit steuerfrei. Bei Verträgen die nach 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Auszahlungsalter von 62 Jahren und älter eine zusätzliche Bedingung.
  • FUCHS-Briefe
  • Rückgabe von Anteilen an eigene GmbH ist steuerlich nutzlos

Eigenanteilsverkauf bringt nichts

Der Bundesfinanzhof hat ein aktuell gefragtes Steuersparmodell gekippt. Der Verkauf eigener Anteile an eine GmbH führt steuerlich nicht zu einem Vorteil für den Veräußerer.
  • FUCHS-Briefe
  • Verluste sollen erhalten bleiben

Verlustwegfall verfassungswidrig

Der Wegfall des Verlustvortrages einer Kapitalgesellschaft beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Derzeit gilt, dass er beim Verkauf von 50% der Anteile binnen fünf Jahren völlig entfällt. Das Finanzgericht Hamburg hat bis zur Entscheidung auch die Aussetzung der Vollstreckung aufgehoben.
  • FUCHS-Briefe
  • Gebührenpflichtige Auskünfte der Finanzbehörden können trügen

Was heißt schon verbindlich?

Gebührenpflichtige verbindliche Auskünfte der Finanzbehörden können eine Steuerfalle sein. Die Behörden haben einen weiten Spielraum.
  • FUCHS-Briefe
  • Hauptstadt-Notizen

Galgenfrist bis 2019

Rund 900.000 deutsche Steuerzahler haben eine Galgenfrist bis 2019. Erst dann werden die Finanzämter in den Bundesländern die aus dem Ausland übermittelten Daten gezielt prüfen. Immerhin meldeten ausländische Kreditinstitute 55 Mrd. Euro an Einkünften und 71 Mrd. Euro an Beständen auf den Konten. Geprüft wird nächstes Jahr, bei welchen Steuerpflichtigen eine Nachprüfung durchgeführt werden muss.
  • FUCHS-Briefe
  • Rückversicherungen als sofortige Betriebsausgabe

Steuersparmodell Altersversorgung

Selbständige können ein interessantes Altersvorsorgemodell nutzen. Einmalzahlungen für Rückversicherungen einer Altersversorgung sind nämlich als Betriebsausgaben sofort absetzbar. Dazu sind allerdings Voraussetzungen zu erfüllen.
  • FUCHS-Briefe
  • „Drahtesel“ als steuerliche Betriebsausgaben

Fahrräder sind für den Fiskus Kraftfahrzeuge

Fahrräder können betrieblich genutzt werden. Sie werden dabei steuerlich wie Kraftfahrzeuge behandelt. Deshalb haben Sie die Wahl zwischen einem Fahrtenbuch oder der 1%-Regelung.
  • FUCHS-Briefe
  • Erbschaftsteuergesetz ist offensichtlich verfassungswidrig

Der Staat macht den Erbfall zum Risiko

Gold ist in
Erblasser werden vom Staat im Stich gelassen. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof nicht verfassungskonform – Gestaltungen geschehen unter Vorbehalt. © PictureAlliance
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerspargestaltungen sollen künftig vorab meldepflichtig werden

Drohende Meldeflut an Finanzämter

Die beabsichtigte Meldepflicht von Steuersparmodellen wird zu einem Damoklesschwert für Unternehmen. Dies gilt namentlich dann, wenn – wie von den Länderfinanzministern erneut gefordert –, nicht nur grenzüberschreitende Modelle, sondern auch nationale einbezogen werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Möglichkeiten bei Personengesellschaften nutzen

Gestaltung beim Investitionsabzug

Bei Personengesellschaften wie KG oder OHG, können Sie einen Investitionsabzug sowohl im Bereich des Gesamthandvermögens als auch im Bereich des Sonderbetriebsvermögens vornehmen.
  • FUCHS-Briefe
  • Das Finanzamt langt bei Steuerschulden weiter kräftig hin

Satz von sechs Prozent bleibt

Der Zinssatz für Steuerschulden bleibt bei 6%. Jedenfalls für die Jahre vor 2013. Für spätere Steuerjahre ist die Frage noch offen. Sie müssen aber unabhängig davon auf jeden Fall diesen Zinssatz zunächst zahlen.
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