Mehrere Betriebsprüfungen nacheinander sind rechtens
Das Finanzamt ist bei der Zahl von Betriebsprüfungen oder bei der Prüfung von Selbständigen nicht angebunden. So kann es statt der üblichen Prüfung für drei Jahre immer wieder Prüfungen nacheinander ansetzen, entschied das Finanzgericht Köln.