Interessantes Wahlrecht
Gesellschafter einer GmbH oder AG haben grundsätzlich die Wahl, wie Sie Ihre Einkünfte daraus versteuern: Mit der Abgeltungssteuer oder nach dem Teileinkünfteverfahren.
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie die Wahl, wie Sie Einkünfte daraus versteuern. Sie können sich entweder für die Abgeltungssteuer von 25% plus Soli plus Kirchensteuer oder für das Teileinkünfteverfahren entscheiden. Voraussetzungen dafür sind: Entweder eine Beteiligung von mindestens 25% oder 1% zuzüglich einer beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft. Der Vorteil des Teileinkünfteverfahrens: Nur 60% sind steuerpflichtig. Sie unterliegen dabei zwar Ihrem normalen Einkommensteuersatz. Aber Sie können auch Werbungskosten zu 60% geltend machen. Das Wahlrecht gilt immer, entschied der BFH (Urteil vom 25. 8. 2015, Az. VIII R 3/14). Die „berufliche Tätigkeit“ für die Gesellschaft muss nicht besonders qualifiziert sein. Es reichen auch einfache Tätigkeiten ohne besondere Anforderungen, so der BFH.
Fazit: Ihr Steuerberater sollte mit spitzem Bleistift rechnen, was für Sie die bessere Variante ist.