Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1888
Bundesfinanzhof erlaubt keine Minderung des Betriebsgewinns

Investzulage zählt als "Gewinn"

Bestimmte Betriebsausgaben dürfen (laut § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz) den betrieblichen Gewinn nicht vermindern. Dazu gehören z.B. Aufwendungen für Geschenke über 35 Euro oder 30% der Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten oder auswärtige Gästehäuser. Der Bundesfinanzhof hat den Katalog jetzt erweitert.

Eine Investitionszulage zählt zum Gewinn des Unternehmens. Unternehmer, die eine solche Zulage erhalten, müssen daher aufpassen. Zwar ist die Zulage selbst für das Unternehmen steuerfrei (siehe Investitionszulagengesetz). Aber: Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen fällt sie ins Gewicht. Dort ist sie als „Gewinn“ zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden.

Die Folge: Die Invesitionszulage erhöht damit den Posten der nicht abziehbaren Schuldzinsen. Hintergrund: Bestimmte Betriebsausgaben dürfen (laut § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz) den betrieblichen Gewinn nicht vermindern. Dazu gehören z.B. Aufwendungen für Geschenke über 35 Euro oder 30% der Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten oder auswärtige Gästehäuser.

Gesetzliche Grundlagen von 1999

Der Gesetzgeber hat ab 1999 die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben eingeschränkt (§ 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz, EStG). Nach dem Gesetzeswortlaut sind Schuldzinsen nicht voll abziehbar, wenn der Unternehmer „Überentnahmen“ getätigt hat. Eine Überentnahme ist (nach § 4 Absatz 4a Satz 2 EStG) „der Betrag, um den die Entnahmen (= Abfluss betrieblicher Gelder für private, nicht betriebliche Zwecke des Unternehmers) die Summe des „Gewinns“ und der Einlagen (= Zuführung privater Gelder in den Betrieb) des Wirtschaftsjahres übersteigen“.

Sind dagegen die Entnahmen höher (Überentnahme), so werden die steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen pauschal ermittelt. Und zwar mit dem Zinssatz von 6% der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre. Davon abgezogen werden die Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben ("Unterentnahmen"). Dieser eingeschränkte betriebliche Schuldzinsenabzug gilt ausnahmsweise nicht für Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Fazit: Die Investitionszulage erhöht den Gewinn des Unternehmens. Das verringert also "netto" den unternehmerischen Vorteil.

Urteil: BFH, X R 6/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Die ewige Bestenliste der Vermögensmanager für Stiftungen 2025

Klasse mit Kontinuität: Wo Stiftungen richtig liegen

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Beständig besser statt einmal glänzen: So lässt sich die diesjährige Auswertung der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zusammenfassen. Denn in der Welt der Stiftungen zählen nicht nur punktuelle Glanzleistungen, sondern vor allem langfristige Kompetenz, strategische Passung und Verlässlichkeit. Genau das bildet die Ewige Bestenliste 2025 ab – und sie bringt Bewegung in bekannte Verhältnisse.
  • Mit Merz aufs falsche Pferd gesetzt

Politik in der Schieflage

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Zurück aus dem Urlaub zeigt sich FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber ein Deutschland im Wandel – doch zu vieles geht politisch weiter in die falsche Richtung. Politische Gegner sollen mit juristischen Mitteln ausgeschaltet, das Verfassungsgericht durch Personalrochaden auf Linie gebracht werden. Der Haushaltsentwurf ist Beweis für ein weiteres gebrochenes Versprechen der Regierung: deutlich mehr zu investieren. Viele Unternehmer nicken das ab, weil die Konjunktur etwas anzieht. Ein Fehler.
  • Fuchs plus
  • Die transparentesten Stiftungsmanager 2025

Transparenz im Fokus: Wie Vermögensverwalter für Stiftungen mit Offenheit und Klarheit nachhaltiges Vertrauen schaffen

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg schrieb 75 Anbieter an und bat sie um eine Anlageidee. 32 Anbieter reagierten mit einem Anlagevorschlag, während 15 Institute schriftlich absagten. Die übrigen Vermögensverwalter lehnten entweder telefonisch ab oder antworteten gar nicht auf das Anschreiben. Handelte es sich bei diesem Verhalten um fehlende Transparenz, Desinteresse oder ein Kommunikationsdefizit?
Neueste Artikel
  • Performance-Projekt 5 in KW 27: Gewinner, Verlierer und Transaktionen

Ruhige Woche im Performance-Projekt 5: Benchmark Depot handelt, Banken bleiben passiv

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In der Kalenderwoche 27 blieb es im Performance-Projekt 5, bei dem sich Portfolios aus vermögensverwaltenden Fonds einzelner Anbieter mit einem ETF-Benchmark Portfolio messen, weitgehend ruhig. Während das Benchmark Depot zwei ETF-Transaktionen tätigte, verzichteten alle teilnehmenden Banken auf Handelsaktivitäten. Im Wochenvergleich zeigen sich dennoch klare Gewinner und Verlierer – wir analysieren die Entwicklungen und geben einen Ausblick für Anleger.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen: Die KSW im Beauty Contest

KSW Vermögensverwaltung AG überzeugt leider ohne Immobilienbewertung

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Der Vermögensverwalter KSW hat mit seinem Anlagevorschlag bei der Jury, bestehend aus der Stiftung Denkmalpflege Hamburg und der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, den fünften Platz erreicht. Das Konzept überzeugt durch einen defensiven Ansatz, global gestreutes Portfolio und klare Risikomanagement-Strategien. Die Jury lobt die Transparenz und das strukturierte Vorgehen, äußert jedoch auch Kritik an Zielerreichung und Benchmark-Interpretation.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Wasserstoffaktien

US-Wasserstoff-Aktien profitieren vom Big Beautyful Bill

picture alliance / Zoonar | Alexander Limbach
Wasserstoff steht im Fokus des zukünftigen Energie-Mixes in Deutschland, trotz gemischter Nachrichten. Die Bundesregierung fördert Projekte, um bis 2030 mindestens 10 Gigawatt Kapazität zu erreichen. Auch die EU plant Investitionen in Milliardenhöhe. In den USA erhält die Branche durch Trumps „Big Beautiful Bill“ unerwartet Unterstützung. FUCHS-Kapital analysiert die Chancen von Wasserstoff-Aktien.
Zum Seitenanfang