Keine Umsatzsteuer
Kommunen wollen von der Umsatzsteuer für zahlreiche Tätigkeiten befreit werden. Damit sollen entsprechende Gerichtsurteile ausgehebelt werden.
Die Kommunen wollen sich von der Umsatzsteuerpflicht teilweise befreien. Diese droht, wenn entsprechende Urteile von EuGH und BFH umgesetzt werden. Sämtliche Leistungen der öffentlichen Hand sollen umsatzsteuerpflichtig werden, wenn sie im direkten Wettbewerb zu privaten Unternehmen erbracht werden. Dies soll nun per Gesetz verhindert werden. Die Bundesländer unter Führung von Bayern (CSU) und Brandenburg (SPD/Linke) haben einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angemahnt. Im Fokus steht der Spezialfall, dass eine Kommune für eine andere eine Leistung erbringt. Wenn etwa eine Gemeinde für die andere eine Sporthalle oder ein Schwimmbad betreibt. Oder wenn ein gemeinsames Einwohnermeldeamt für zwei Gemeinden arbeitet. Das soll nun auch künftig umsatzsteuerfrei bleiben. Die Sonderregelung würde einen Teil der privaten Konkurrenz ausschließen. Denn die Umsatzsteuer soll künftig nur fällig werden, wenn eine öffentliche Einrichtung Leistungen auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages und damit unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer erbringt. Das können Kommunen aber durch entsprechende Vertragsgestaltung unterlaufen.
Fazit: Ein Schritt zum Fernhalten von privater Konkurrenz. Schäuble wird mitmachen, weil es ihn nichts kostet.