Leasingsonderzahlung anteilig berechnen
Leasingsonderzahlungen sind bei einer anteiligen unternehmerischen Nutzung eines Fahrzeugs laufzeitbezogen zu betrachten. Diesen Grundsatz hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Nutzt ein Unternehmer einen privaten Pkw auch für betriebliche Fahrten, kann er die anteiligen Kosten für die betriebliche Nutzung im Wege einer Nutzungseinlage als Betriebsausgaben absetzen. Dies senkt den betrieblichen Gewinn.
Bei einem Leasingfahrzeug, für das der Unternehmer am Anfang eine Vorauszahlung geleistet hat, darf er diese Vorauszahlung aber nicht sofort komplett abziehen. Stattdessen muss die Vorauszahlung auf die gesamte Leasingdauer verteilt werden. Das bedeutet, dass der Unternehmer jedes Jahr nur einen Teil der Vorauszahlung als Betriebsausgaben absetzen kann, so der BFH.