Mehr Auskunftsrechte für Gerichtsvollzieher
Die Auskunftsrechte für Gerichtsvollzieher sollen erheblich erweitert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor (AZ 191/12085). So ist geplant, dass Rentenversicherungsträger Sozialdaten übermitteln, Meldungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen erfolgen und eine Grundbucheinsicht vereinfacht wird.