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Neue Pauschalen

Mehr Geld vom Finanzamt beim Umzug

Betriebe suchen Mitarbeiter und locken sie mit guten Verdienstmöglichkeiten und Betriebsklima, spannenden Aufgaben und Karrieremöglichkeiten. Im ersten Schritt geht es allerdings oft um handfeste Dinge, nämlich darum, wer bei den Umzugskosten hilft. Eine gute Adresse ist in jedem Fall das Finanzamt.

Machen Sie sich bei der Personalgewinnung die erhöhten Umzugspauschalen zunutze. Im September hat das BMF die erhöhten Sätze veröffentlicht. Sie gelten rückwirkend für Umzüge, die seit dem 1. März 2018 stattfanden. Die Steigerungen sind zwar nicht üppig ausgefallen; aber 45 Euro sind bei einem verheiraten Beschäftigen schon drin. 

Bei beruflich veranlassten Umzügen sind weitere Vergünstigungen möglich. Benötigen Kinder nach dem Umzug Nachhilfeunterricht, können auch diese Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Seit dem 1. März sind dies für jedes Kind bis zu maximal 1.984 Euro.

Fazit:

Betriebe sollten ihre neuen Beschäftigten umfassend über die Möglichkeiten informieren, in welcher Höhe sie Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen können oder was die Firma übernimmt. 

Hinweis:

Der Arbeitgeber kann die tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten des Arbeitnehmers sowie die Pauschalen steuerfrei- und sozialversicherungsfrei erstatten.

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