Mehrwertsteuer bei Energie sparen
Wer sich die Mühe macht und jetzt seine Zählerstände meldet, kann sich auf eine genaue Abrechnung der Versorger verlassen. Die Mehrwertsteuersenkung wird dann tag- und verbrauchsgenau berechnet.
Profitieren Sie bei Ihrer Energie-Abrechnung von der Mehrwertsteuersenkung. Sowohl für Unternehmer als auch im privaten Bereich lohnt es sich, jetzt die Zählerstände (Gas, Strom, Wasser) abzulesen und dem jeweiligen Versorger mitzuteilen. Der kann dann eine Teilabrechnung mit 19% Mehrwertsteuer für den bisherigen Verbrauch erstellen. Bis zum Jahresende kann dann die reduzierte Steuer auf den realen Verbrauch berechnet werden. Andernfalls werden die Versorger die Abnahmemengen schätzen. Deshalb lohnt sich die Meldung vor allem dann, wenn es im Jahresverlauf besondere Verbrauchsspitzen in der zweiten Jahreshälfte gibt.
Fazit: Die Meldung lohnt vor allem dann, wenn es im Jahresverlauf besondere Verbrauchsspitzen in der zweiten Jahreshälfte gibt.