Mehrwertsteuersenkung: Werden Gewerbemieten jetzt günstiger?
Zum 1. Juli 2020 sinkt der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% auf 16%. Welche Auswirkung hat diese Umsatzsteuersenkung auf Mietzahlungen von Firmen für ihre Gewerberäume?
Art des Mietvertrags entscheidet
Bei Mietverträgen für Gewerberaum hat der Vermieter eine Option. Er kann mit dem Mieter eine Nettomiete (ohne zusätzliche Umsatzsteuer) oder eine Miete zzgl. Umsatzsteuer vereinbaren. Ist zwischen Vermieter und Mieter eine Miete ohne Umsatzsteuer vereinbart, dann ändert sich durch die Mehrwertsteuersenkung nichts.
Ist dagegen eine Miete zzgl. Mehrwertsteuer bzw. inkl. Mehrwertsteuer vereinbart, so ist die Miete ab 1. Juli 2020 an den neuen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent anzupassen.
Fazit: Wer seine Gewerbemiete zuzüglich Mehrwertsteuer zahlt, profitiert von der um drei Prozentpunkte reduzierten Mehrwertsteuer.