Messebesuche steuerlich gesehen
Messebesuche Ihrer Mitarbeiter sind nur dann steuerlich voll anerkannt, wenn sie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Gibt es auch einen privaten Aspekt, müssen die Kosten aufgeteilt werden.
Bei der Abrechnung von Messen, müssen Sie darum genau differenzieren. Übernehmen Sie als Betrieb alle Kosten, sind dies Betriebsausgaben. Fährt Ihr Mitarbeiter auf eigene Rechnung, kann er die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen.
Beweislast
Die Beweislast liegt immer bei Ihnen, nicht beim Finanzamt. Das schaut vor allem dann hin, wenn es den Verdacht eines auch privat veranlassten Messebesuchs hat. Deshalb sollten Sie Ihre Aktivitäten auf der Messe dokumentieren. Weniger als 10% Privatanteil sorgen dafür, dass alle Kosten Ihres Messebesuches betrieblich absetzbar sind. Bei mehr als 10% wird je nach Zeitaufwand gerechnet, was beruflich und was privat veranlasst war. Egal ob Sie betrieblich oder privat abrechnen, steuerlich geltend machen können Sie eine lange Liste von Aufwendungen:
- Eintrittskarte für die Messe
- Fahrten mit dem Auto zur Messe (30 Cent je gefahrenen Kilometer oder bei Führung eines Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten für diese Fahrt)
- Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
- Taxikosten für die Fahrt zu Messe und von der Messe nach Hause oder zum Bahnhof
- Übernachtungskosten
- Verpflegungspauschale bei Messebesuch im Inland (bei Abwesenheit von zu Hause von mehr als 8 Stunden 12 Euro, bei mehr als 24 Stunden 24 Euro)
- Verpflegungspauschale bei Messebesuch im Ausland (hier gelten je nach Land unterschiedliche Pauschalen (Höhe der Pauschalen siehe hier)
- Kosten für beruflich veranlasste Telefon-oder Faxgebühren Parkgebühren
- Reisegepäck- und Unfallversicherung
- Unfallkosten, bei einem Unfall auf dem Weg zu Messe, in der Messe oder auf dem Heimweg nach der Messe
Fazit: Belege sammeln ist zwar aufwändig, spart aber Steuern. Arbeiten Sie dabei penibel, denn die Finanzämter schauen bei solchen Abrechnungen sehr genau hin.