Neue Zehntagefrist für Anträge
Achtung, für Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen gibt es eine neue Frist.
Achtung, für Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen gibt es eine neue Frist. Sie müssen mindestens zehn Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Diese Verfügung der OFD Koblenz ist auch für viele andere Finanzämter Orientierungsmarke.