Notare in der Pflicht
Notare müssen bei einem Nachlassverfahren die Daten rund um den Nachlass umfassender als bisher ermitteln. Sie dürfen sich nicht nur auf die Angaben des Erben verlassen. Das verlangte das Oberlandesgericht in Hamm. Notare müssen die Angaben des Erben prüfen und zusätzlich aktiv nach unentdeckten Vermögenswerten suchen. Schenkungen oder große Geldbeträge auf dem Konto des Erblassers vor seinem Tod müssen im Nachlassverzeichnis aufgeführt werden.
Der Pflichtteil von (übergangenen) Erben kann sich durch diese Regelung erhöhen. Denn Notare müssen die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre anfordern und überprüfen. Dazu gehören Schenkungen und Transaktionen in diesem Zeitraum. Durch die Ermittlung dieser Daten kann sich der Pflichtteil von möglichen Erben verändern. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil, den Erben bekommen müssen – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Mehr Pflichten für Notare
Ein notarielles Nachlassverzeichnis muss eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft als das private Verzeichnis des Erben bieten. Im konkreten Fall klagte ein übergangener Erbe gegen die Alleinerbin, um seine Pflichtansprüche geltend zu machen. Das schließlich vorgelegte Nachlassverzeichnis genügte jedoch nicht den Vorgaben aufgrund fehlender Angaben. Der Notar hätte den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig ermitteln müssen und hätte versteckte Vermögenswerte finden können.
Neben Bankdaten müssen auch Versicherungen geprüft werden. So zum Beispiel die Lebensversicherung, bei der festzustellen ist, ob diese jemandem als Schenkung vererbt wurde.