Pauschalsteuer auf Eventmanager-Kosten
Auch die Kosten für den Eventmanager einer betrieblichen Veranstaltung unterliegen der Pauschalsteuer für Sachgeschenke. Das hat der Bundesfinanzhof festgestellt.
Im Urteilsfall organisierte ein Event-Management-Unternehmen während Wochenenden u.a. für ausgewählte Kunden des klagenden Unternehmens so genannte „Business Veranstaltungen”. Dabei hatten die Teilnehmer unter anderem Zugang zu einer besonderen Lounge. Hier konnten sie das angebotene Ereignis verfolgen. Der Kläger muss jetzt auch für die Kosten des Event-Management-Unternehmens die 30%ige Pauschalsteuer für Sachgeschenke zahlen.
Eventmanager fällt unter die Bemesssungsgrundlage
Lädt das Unternehmen Kunden oder Geschäftspartner zu einer betrieblichen Veranstaltung ein und übernimmt der Unternehmer die Pauschalsteuer, sind in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG alle der Einladung Zuwendung direkt zuzuordnenden Aufwendungen (Einzelkosten) einzubeziehen. Ob einzelne Kosten beim Eingeladenen einen konkreten Vorteil begründen oder nicht, ist dabei egal.
Fazit: Besteht die Zuwendung in der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung, gehören zu diesen Kosten also auch die Kosten eines Eventmanagers.
Urteil: BFH, VI R 13/18