Pension oder Gehalt
Erhalten Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Betriebspension und weiter Gehalt, ist dies eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Erhalten Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Betriebspension und weiter Gehalt, ist dies eine verdeckte Gewinnausschüttung. Diese müssten Sie dann entsprechend versteuern. So entschied der BFH in einem Verfahren, das schon zu D-Mark-Zeiten begonnen hatte (BFH, Urteil vom 23.10.2013, Az. I R 60/12). Steuerlich dürfen Sie also mit Pension weiterarbeiten. Aber Ihre Betriebsrente muss entsprechend gekürzt werden – oder Sie versteuern die Pension als verdeckte Gewinnausschüttung. Sie können dies nicht umgehen, indem Sie weniger arbeiten und entsprechend weniger verdienen. Auch ein Beratervertrag gilt als verdeckte Gewinnausschüttung.
Fazit: Am besten ist aus steuerlicher Sicht, mit Zahlung der Pension die Gesellschaftsanteile zu veräußern oder zu vererben.