Personal: Stichtagsregelung für Treueboni vor Gericht
Der berechtigte Verlust von Treueboni bei Eigenkündigungen vor einem Stichtag steht jetzt in Frage.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg stellt die Stichtagsregelung für Treueboni infrage. Bisher war es laut Bundesarbeitsgericht unstreitig: Bei einer eigenen Kündigung vor einem Stichtag können Mitarbeiter selbst für mehrere Jahre kumulierte Treueboni verlieren. Das LAG sieht darin aber eine übermäßig lange, die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers unzulässig beeinträchtigende Bindungsdauer (Urteil vom 1.7.2016, Az. 3 Sa 426/15). Zudem müssten die Gründe für die Eigenkündigung – bspw. durch familiäre, unausweichliche Pflegeverpflichtungen bedingt – bewertet werden. Nun muss erneut das BAG ein Urteil fällen. Es muss klären, ob und bis wann eine Stichtagsregelung greift. Und es muss klären, wie genau mit den Gründen für eine Eigenkündigung umgegangen werden soll.
Fazit: Für Unternehmen, die mit Treueboni arbeiten, bedeutet das eine Zeitlang Rechtsunsicherheit.