Prüfer arbeiten Hand in Hand
Betriebsprüfer von Sozialversicherung, Finanzverwaltung und Zollbehörden arbeiten künftig noch enger zusammen. Zu den bisherigen Zielen kommt nun auch noch die Überwachung der Mindestlöhne dazu.
Fiskus und Sozialversicherung intensivieren bei der Prüfung von Betrieben ihre Zusammenarbeit. Dabei nutzen die Finanzämter verstärkt Daten, die die Sozialversicherung ermittelt. Diese prüft unter anderem die ordnungsgemäße Führung der Lohnkonten, ob es sich um einen Scheinselbständigen handelt oder ob ein 450-Euro-Jobber mehrere solcher Tätigkeiten ausübt. Die Finanzämter prüfen wiederum anhand dieser Daten, wie plausibel die Angaben sind, die ihnen die Betriebe machen. Als neuer Stolperstein kommt ab 1. Januar 2015 das Einhalten des Mindestlohns dazu. Darum muss sich zwar eigentlich die Zollverwaltung kümmern. Der Fiskus leitet aber im Wege der Amtshilfe seine Erkenntnisse dazu an den Zoll weiter. Die Zusammenarbeit der Behörden ist Teil der angestrebten Ausweitung der Betriebsprüfung. Durch den Einsatz neuer Software sollen auch verschleierte Umsätze, Scheinrechnungen usw. aufgedeckt werden. Fernziel ist eine vollautomatische Erfassung und Prüfung.
Fazit: Sorgen Sie für eine penible Buchhaltung, wenn Sie Ärger vermeiden wollen.