Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1420
Umsatzsteuer-Vorsteuerabzug erhalten

Rechnungen richtig korrigieren

2016 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein unternehmerfreundliches Urteil zum nachträglichen Vorsteuerabzug. Auch wenn eine Rechnung erst später korrigiert wird, kann er demnach vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Anspruch genommen werden. Ein paar Punkte müssen Unternehmer dennoch beachten. Sonst wird's teuer.

Korrigieren Sie eine alte Rechnung bloß richtig. Nur dann können Sie noch nachträglich und rückwirkend den Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Möglichkeit hatte der EuGH bereits eröffnet. Bis dahin führten fehlerhafte Rechnungen zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs vor dem Korrekturzeitpunkt.

Wichtig: Die Rechnung muss von Anfang an zumindest einige rudimentäre Angaben enthalten haben. Etwa zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Spezifische Angaben notwendig. Teure Nachzahlungen bei schlampiger Rechnungstellung

In der berichtigten Rechnung muss spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche, fehlerhafte Rechnung hingewiesen werden. Das verlangte jetzt der Bundesfinanzhof. Ein Unternehmer hatte das nicht berücksichtigt. Der einzige Hinweis in der berichtigten auf die ursprüngliche Rechnung waren eine Abkürzung und eine Zahl („Komm. 245"). Das sei weder spezifisch noch eindeutig, so der BFH.

Die Folgen können teuer sein. Dem Unternehmer wurde nachträglich der Vorsteuerabzug für das Jahr, in dem er die Rechnung erhalten hatte, verweigert. Für diese Nachzahlung fielen dann Nachzahlungszinsen (nach § 233a AO) in Höhe von 6% jährlich an. Diese Zinsen musste der Unternehmer auch dann bezahlen, wenn der Lieferant die Rechnung später berichtigt hat und der Unternehmer im Zeitpunkt der Berichtigung den Vorsteuerabzug wieder in voller Höhe erhielt.

Fazit

Schlampig ausgestellte Rechnungen können richtig teuer werden.

Urteil: BFH V R 38/17

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
Zum Seitenanfang