Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Reinvestitionsklausel in die Erbschaftsteuer aufgenommen wird, ist recht hoch. Das gilt auch, obwohl sie bisher in keiner der Vorlagen für eine Neufassung auftaucht. Denn auch für die SPD ist eine solche Klausel in der Neufassung der Erbschaftsteuer vorstellbar, erfahren wir aus Kreisen der Fraktion. Demnach könnte Vermögen, das zum Stichtag dem Verwaltungsvermögen zugeordnet wurde, später dem Betriebsvermögen zugeschlagen werden, wenn es in das Unternehmen investiert wird.
Allerdings sind noch keine verbindlichen Aussagen möglich, wie eine solche Klausel aussehen wird. So steht noch nicht fest, mit welchen Fristen zu rechnen ist. Denn bei der Erbschaftsteuerreform sind selbst Grundfragen noch nicht entschieden. So wird sogar noch darüber verhandelt, ob das zu besteuernde Verwaltungsvermögen genauer definiert oder doch ein Anforderungskatalog für den bisher nicht genau umrissenen Hauptzweck des Unternehmens in die Neufassung der Erbschaftsteuer integriert werden soll.
SPD-Vertreter machen uns gegenüber deutlich, dass die Besteuerung großer Vermögen zu den Zielen der Erbschaftsteuer-Reform gehört. Auf Seiten der CDU ist dagegen die Bereitschaft groß, Vermögen ganz zu verschonen, solange es einem Unternehmen zugeordnet werden kann.
Mit der Neufassung des Gesetzes ist inzwischen kaum vor dem Frühjahr 2016 zu rechnen. Damit läuft die politische Diskussion dann aber in die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt am 13. März hinein. Das wird eine Kompromissfindung verkomplizieren.
Fazit: Es ist zu befürchten, dass am Ende nun doch ein schneller politischer Kompromiss gefunden wird, um noch vor Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts das neue Gesetz vorlegen zu können. Die entsprechenden gesetzgeberischen Schwächen sind damit vorgezeichnet, eine erneute Gesetzesrevision schon programmiert. Planungssicherheit: Fehlanzeige.