Riad: E-Rechnung in Saudi-Arabien
In zwölf Monaten sollen in Saudi-Arabien elektronische Rechnungen gelten. Die saudi-arabische Generalbehörde für Zakat – eine Abgabe für Bedürftige – und Steuern (GAZT) veröffentlichte vor Kurzem entsprechende Vorschriften zur Einführung. Unternehmen haben jetzt 12 Monate Zeit, um entsprechende Technologien zu implementieren und sich auf die Ausstellung und Speicherung von E-Rechnungen in konformen Formaten vorzubereiten. Hauptziel ist es, die Schattenwirtschaft zu begrenzen, einen fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz zu fördern sowie Handels- und Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Anforderung gilt für in Saudi-Arabien ansässige Steuerpflichtige. Die Regeln gelten jedoch nicht für Steuerpflichtige, die nicht in Saudi-Arabien ansässig sind.
Fazit: Unternehmen, die in Saudi-Arabien ansässig sind, sollten darüber nachdenken, was zur Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung erforderlich ist.
Hinweis: Die saudischen Behörden werden innerhalb der nächsten sechs Monate weitere Einzelheiten zum Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlichen, einschließlich der System- und technischen Anforderungen für die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen.