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Unternehmensteuern

Schweiz: Die Reform kommt dennoch

Die Schweizer Stimmbürger haben die Reform der Unternehmenssteuer abgelehnt. Doch der weitere Weg ist bereits vorgezeichnet.
Die Unternehmenssteuerreform in der Schweiz ist aufgeschoben, nicht aufgehoben. Zwar ist die Aufregung nach der Ablehnung der Reform am Wochenende durch das Stimmvolk groß. Aber der Weg dahin ist dennoch vorgezeichnet. Die Schweiz kann und will es sich nicht leisten, auf einer Schwarzen Liste für Länder zu landen, die Steuerdumping praktizieren. Ebenso wenig will das kleine, feine Industrieland bilateral durch Gegenmaßnahmen einzelner Länder wie Deutschland oder Frankreich Nachteile im grenzüberschreitenden Steuerregime hinnehmen müssen. Das Parlament wird einen neuen Anlauf mit Umsetzungsziel 2019, spätestens 2020 machen. Dabei ist den Berner Abgeordneten klar, dass sie den opponierenden Sozialisten Zugeständnisse machen müssen. Nach Einschätzung von Beobachtern könnten das weniger großzügige Steuererleichterungen bei den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sein oder die Privilegierung der Dividendenbesteuerung wird eingeschränkt. Niedrigere Körperschaftsteuersätze wird aber auch der nächste Entwurf beinhalten. Sie treten an die Stelle kantonaler Spezialsteuersätze für Auslandsunternehmen. Die Kantone müssen diese aufgeben. Sie wollen aber auf keinen Fall, dass Unternehmen deshalb das Land verlassen. Daher die Kompensation über die KSt. Immerhin sind 67% der Auslandsunternehmen in der Schweiz dort vorwiegend wegen der Steuergesetzgebung ansässig. Der nächste Anlauf muss „nur“ von der Politik getragen werden. Das jetzige Referendum war fakultativ. Nur wenn erneut ein Quorum für ein Referendum (100.000 Unterschriften) zustande käme, würde es politisch unangenehm. Damit ist aber wohl nicht zu rechnen.

Fazit: Für die Unternehmen in der Schweiz wird die neue Gesetzesvorlage schlechter als die abgelehnte. Substantiell anders wird sie nicht.

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