Sterbegeldversicherung
Erblasser können einen Teil der Sterbeversicherung dem Bestattungsunternehmen gutheißen. Für die Erben hat dies Folgen. Hier sind zwei Dinge zu beachten.
Wenn der verstorbene Erblasser zu seinen Lebzeiten seine Sterbegeldversicherung zweckgebunden einem Bestattungsunternehmen zugesprochen hat, zählt der Betrag trotzdem als Erbe. Der Anspruch auf die Versicherungssumme zählt zum Erbe. Damit wird der Wert der Bestattungskosten in die Berechnung des Erbes einbezoge...