Steuerfalle Dienstwagen
Wenn Sie oder ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug privat nutzen dürfen, kommt es nicht darauf an, dass Sie es auch tun.
Wenn Sie oder ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug privat nutzen dürfen, kommt es nicht darauf an, dass Sie es auch tun. Haben Sie die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung, müssen Sie den geldwerten Vorteil immer versteuern (1% vom Bruttolistenpreis pro Monat). So entschied der BFH (Urteil vom 6.2. 2014, Az. VI R 39/13).