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Umsatzsteuer bei Lieferungen in EU-Länder

Steuerfalle Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss bei Ausstellung der Nettorechnung gültig sein. Ist sie dies nicht, riskieren Sie, dass Sie zweimal die 19% Umsatzsteuer zahlen müssen.
Vorsicht, Umsatzsteuer-Falle! Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss bei Ausstellung der Nettorechnung gültig sein. Ist sie dies nicht, riskieren Sie bei Lieferungen in andere EU-Länder, dass Sie zweimal die 19% Umsatzsteuer bezahlen müssen. Verbände warnen vor der weit verbreiteten Praxis, zunächst eine Bruttorechnung zu erstellen. Folgt dann später die Nettorechnung, müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erneut prüfen und vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen. Insbesondere im Autohandel besteht oft eine zeitliche Lücke. Denn hier vergehen zwischen der Brutto- und der Nettorechnung oft Monate, bis das Auto beim Endkäufer angekommen ist. Das böse Erwachen kommt mit Verzögerung. Bei Umsatzsteuer-Sonder- bzw. Betriebsprüfungen stellt sich oftmals heraus, dass die USt-ID-Nr. des EU-Kunden zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Netto) nicht mehr gültig war. Bisweilen bemerken es Autohäuser bei neuen Geschäften mit dem EU-Kunden auch selbst. In beiden Fällen schulden die Autohäuser 19% Umsatzsteuer aus dem vermeintlich umsatzsteuerfreien Geschäft.

Fazit: Stellen Sie bei grenzüberschreitenden Verkäufen immer nur eine Nettorechnung aus. Schließen Sie zusätzlich zum Kaufvertrag eine gesonderte Kautionsvereinbarung zumindest in Höhe der Umsatzsteuerschuld  mit dem Käufer.

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