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Steuerfreiheit nur für Altverträge

Sie verlieren die Steuerfreiheit für Erträge aus vor 2004 geschlossenen Lebensversicherungen, wenn der Vertrag nachträglich geändert wird.
Sie verlieren die Steuerfreiheit für Erträge aus vor 2004 geschlossenen Lebensversicherungen, wenn der Vertrag nachträglich geändert wird. Als wesentliche Veränderung gelten Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer, entschied der BFH (Urteil vom 27. 9. 2016, Az. VIII R 66/13).   Hintergrund: Bis 2004 abgeschlossene Verträge aus Lebensversicherungen sind bei einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei. Im entschiedenen Fall sollte der Makel einer zu kurzen Vertragsdauer behoben werden, indem sie Vertragslaufzeit nachträglich verlängert wurde. Das führt aber laut BFH zu einem neuen, nach 2004 abgeschlossenen Vertrag Entsprechendes gilt bei Änderungen von Verträgen mit steuerrichtiger Laufzeit. Etwa, wenn Sie durch eine höhere Vertragssumme und Beiträge die steuerfrei auszuzahlende Summe erhöhen wollen. Das führt zu einem neuen Vertrag – und dieser gilt dann als nach 2004 abgeschlossen. Seine Erträge sind deshalb nicht mehr steuerfrei. Wobei zusätzlich außerdem auch die ursprüngliche Vertragssumme nicht mehr steuerfrei bleibt. Fazit: Sie können nachträglich nicht mehr an höhere steuerfreie Auszahlungen kommen. Sie riskieren vielmehr die Steuerfreiheit insgesamt.
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